Aktuelle Termine
  
  
            
      
  
  
 
      
  
   
  
      
            
  
        
		Geschenke
 
      
  
  Lehrkräfte dürfen Geschenke von eine Personengesamtheit von Eltern oder Schülerinnen/Schülern, bis zu einem Wert von 150€ annehmen. Bargeld und Gutscheine dürfen nicht überreicht werden.
Zuwendungen bis zu dieser Höhe dürfen nicht von einzelnen Personen (Eltern, Schüler/innen) stammen, sondern nur von einer Gruppe, die dafür gesammelt hat.
Rechtliche Grundlagen
- Verwaltungsvorschrift für die in den Schulen als Lehrkraft tätigen Beschäftigten des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
 https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000016905
- Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
 https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000016215