Aktuelle Termine

Herkunftssprachlicher Unterricht

Allgemeines

Die Standortlisten zum jeweiligen Herkunftssprachenunterricht finden Sie ab dem 1. August 2026 unter: https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/unterricht-in-der-herkunftssprache/angebotene-sprachen

Anmeldung

  • Finden Sie in der Standortliste einen für Sie passenden Standort und melden Sie Ihr Kind dann folgendermaßen an:
  • Die Anmeldung zur Teilnahme am Herkunftssprachenunterricht (HSU) erfolgt jeweils zum Schuljahresbeginn. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich.
  • Der Standort ist mit H oder mit K gekennzeichnet:
    1. Füllen Sie das Anmeldeformular des FBZ aus, unterschreiben es und machen eine Kopie davon. Bitte berücksichtigen Sie die Anmeldefrist. Diese endet am 18. September 2026.
    2. Das Original des Formulars geben Sie der Klassenleitung Ihres Kindes.
    3. Die Kopie des Formulars schicken Sie per Post oder per E-Mail an den zentralen Standort, an welchem der Herkunftssprachenunterricht stattfindet. Die Anschrift der Schule finden Sie in der Standortliste.
  • Nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. Die Anmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr.

Teilnahme und Zeugniseintrag

  • Die Teilnahme am Herkunftssprachenunterricht in Verantwortung des Herkunftslands, vertreten durch das Konsulat (K), wird nur dann im Zeugnis vermerkt, wenn ein entsprechender Antrag der Eltern vorliegt.
  • Für Kurse gekennzeichnet mit H erfolgt der Zeugniseintrag automatisch.
    Wenn Sie für Ihr Kind einen Zeugniseintrag wünschen, unterschreiben Sie bitte auf dem Anmeldeformular der Seite 3 den Antrag auf Zeugniseintrag.
  • Es werden keine Schulnoten erteilt. Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 können jedoch eine ausformulierte Bemerkung im Zeugnis erhalten, bzw. die Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgangsstufen können einen Teilnahmevermerk im Schulzeugnis erhalten (teilgenommen (tg), mit Erfolg teilgenommen (mEtg) oder mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg)).