Aktuelle Termine

Aktuelle Informationen

Schulfahrten

Durch das Hessische Kultusministerium haben wir aktuelle Regelungen zum Umgang mit Schulfahrten erhalten.

Schulfahrten im Inland

Mehrtägige Schulfahrten innerhalb Deutschlands bleiben bis zum 21. Mai 2021 untersagt.
Nach diesem Termin können Schulfahrten unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Hygieneplans Corona für die Schulen in Hessen stattfinden, sofern die pandemische Entwicklung keine andere Entscheidung kurzfristig erzwingt. Bei An- und Abreise und während des Aufenthalts sind die jeweils geltenden infektionsrechtlichen Bestimmungen und Hygienebestimmungen zu beachten.

Schulfahrten ins Ausland

Schulfahrten in alle ausländischen Zielgebiete bleiben bis zu den Sommerferien 2021 untersagt.

Neubuchungen

Neubuchungen von Schulfahrten dürfen weiterhin nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich ist, falls die Schulfahrt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote undurchführbar wird oder das Hessische Kultusministerium die Absage von Schulfahrten anordnet. Den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, neue Verträge nach Satz 1 nur noch zu schließen, wenn eine kostenfreie Stornierung im genannten Fall möglich ist. Für Stornierungen aus anderem Grund übernimmt das Land Hessen keine Kostenerstattung.

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