Aktuelle Informationen
Schulfahrten
Schulfahrten im Inland
Mehrtägige Schulfahrten innerhalb Deutschlands bleiben bis zum 21. Mai 2021 untersagt.
Nach diesem Termin können Schulfahrten unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Hygieneplans Corona für die Schulen in Hessen stattfinden, sofern die pandemische Entwicklung keine andere Entscheidung kurzfristig erzwingt. Bei An- und Abreise und während des Aufenthalts sind die jeweils geltenden infektionsrechtlichen Bestimmungen und Hygienebestimmungen zu beachten.
Schulfahrten ins Ausland
Schulfahrten in alle ausländischen Zielgebiete bleiben bis zu den Sommerferien 2021 untersagt.
Neubuchungen
Neubuchungen von Schulfahrten dürfen weiterhin nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich ist, falls die Schulfahrt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote undurchführbar wird oder das Hessische Kultusministerium die Absage von Schulfahrten anordnet. Den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, neue Verträge nach Satz 1 nur noch zu schließen, wenn eine kostenfreie Stornierung im genannten Fall möglich ist. Für Stornierungen aus anderem Grund übernimmt das Land Hessen keine Kostenerstattung.
Weitere Informationen
- Erlass zu Schulfahrten vom 30.03.2021