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Schriftliches Abitur

Das schriftliche Landesabitur in Hessen hat heute mit der ersten Prüfung im Fach Englisch begonnen. Wir wünschen unseren Abiturientinnen und Abiturienten viel Erfolg und vor allem weiterhin Gesundheit.

Im Sinne der Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihren Schulabschluss ablegen wollen, wurde durch das Hessische Kultusministerium entschieden, die schriftlichen Abiturprüfungen stattfinden zu lassen, wenn die notwendigen Maßnahmen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institus eingehalten werden können. Alle anderen Schülerinnen und Schüler sind in dieser Zeit nicht in der Schule, und die Prüflinge müssen jede und jeder nur zu drei Terminen à fünf Stunden in die Schule kommen.

Hessen steht vor einer anderen Situation als andere Bundesländer, weil es das einzige Land ist, in dem die schriftlichen Abiturprüfungen vor Ostern terminiert sind. Rheinland-Pfalz hat bereits geschrieben, alle anderen Länder schreiben erst nach Ostern.

Folgende Regelungen wurden durch das Hessische Kultusministerium für die Durchführung des Landesabiturs getroffen:

  • Vor Betreten der Schule muss geklärt sein, dass der Prüfling gesund ist und KEINE Symptome hat. Erklärt ein Prüfling, sich krank zu fühlen, nimmt er an der Prüfung dieses Tages nicht teil und ist bis zur Wiederherstellung der Gesundheit von der Prüfung zurückgestellt. Ein neuer Prüfungstermin wird festgesetzt.
  • Es muss aus infektionshygienischer Sicht sichergestellt sein, dass die Prüflinge nur gesund das Gebäude betreten.
  • Wenn der Prüfling in häuslicher Gemeinschaft mit einer Person in Quarantäne lebt, ist davon auszugehen, dass er ebenfalls von der Quarantänemaßnahme betroffen ist. Über etwaige Ausnahmen entscheidet das zuständige Gesundheitsamt Dies ist rechtzeitig im Vorfeld zu klären.
  • Es gilt auch im schriftlichen Abitur: abstand halten, Sozialkontakte au ein Minimum einschränken und die Hygienevorschriften (z.B. keinen körperlichen Kontakt, gründliches Händewaschen, Nies- und Hustenetikette, etc.) einhalten.
  • Prüflinge, die zu einer Risikogruppe gehören, werden beraten. Die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe kann als hinreichender Verhinderungsgrund für die Nichtteilnahme an der schriftlichen Prüfung gelten und im Falle der Nichtteilnahme wird eine Nachprüfung festgelegt.
  • Ein gesonderter Hinweis zur Durchführung der sportpraktischen Prüfungen erfolgt nach Abschluss des Haupttermins.
  • Über die Ausgabe der Präsentationsprüfungen wird noch gesondert informiert.
  • Auf die externen Zweikorrekturen wird in diesem Prüfungsdurchgang verzichtet.

Außerdem entfällt die Abiturfeier im Grüneburgpark. Der Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 14.03.2020 verbietet ausnahmslos alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. Daher wurde die diesjährige Abifeier im Grüneburgpark untersagt.

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