Nach den Osterferien
Durchführung von Antigen-Selbsttests
--
Wichtige Hinweise
Im letzten Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 12.04.2021 wurde erklärt, dass nach den Osterferien Corona-Schnelltests zwingend erforderlich für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung sind:
- Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung ist ab Mo, 19.04.2021, nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist.
- Die Eltern können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.
- Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult.
- Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen.
Wann und wo werden die Tests durchgeführt?
Die Tests werden in der Klasse von den Kindern selbst in der ersten Unterrichtstunde bei der Fachlehrkraft durchgeführt.
- Für die Lerngruppe A
- am Montag und Mittwoch in den geraden Kalenderwochen,
- am Dienstag und Donnerstag in den ungeraden Kalenderwochen.
- für die Lerngruppe B
- am Dienstag und Donnerstag in den geraden Kalenderwochen,
- am Montag und Mittwoch in den ungeraden Kalenderwochen.
- für die Intensivklasse am Montag und Mittwoch.
Geben Sie Ihren Kindern bitte dies mit
- Eine Wäscheklammer oder einen 4er oder 6er-Duplo-Stein. Damit kann das Fläschchen mit der Testflüssigkeit gehalten werden.
- Einen kleinen Papierbeutel, z.B. Pausenbrotpapiertüte, als Müllbeutel für alle Materialien.
Wie läuft der Selbsttest ab?
Die Schülerinnen und Schüler werden vor der ersten Testdurchführung mit Hilfe eines Videos und Erklärungen von Seiten der anleitenden Lehrkraft auf die Handhabung des Selbsttests vorbereitet. Die Materialien des Antigen-Selbsttests werden an einem Beispiel-Set erläutert, so dass die Funktion der Materialien und der Ablauf der einzelnen Schritte deutlich und verständlich werden.
In einem ausführlichen Gespräch in der Klasse wird besprochen, dass ein positiver Test noch keine Erkrankung bedeutet und wie in der Klasse gemeinsam mit einer solchen Situation umgegangen wird. Keine Schülerin und kein Schüler soll in dieser Situation Angst haben müssen. Hierfür ist auch wichtig, dass den Eltern der Ablauf bei einem positiven Ergebnis bekannt ist und sie den Test mit ihren Kindern besprochen haben. Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler lernen, den Selbsttest durchzuführen
Sie können sich jederzeit über die Durchführung der Selbsttest informieren. Sehen Sie sich am besten zusammen mit Ihren Kindern eine Anleitung an
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982
- https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
- https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s (Video der Augsburger Puppenkiste)
Anleitungen für Lehrkräfte
Die Schülerinnen und Schüler kommen zu Beginn des Schultages unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln mit ihrer Mund-Nasen-Bedeckung in den Klassenraum.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten das Material eines Antigen-Selbsttests.
- Entsprechend der Anweisung der Lehrkraft führen die Schülerinnen und Schüler Schritt für Schritt gemeinsam den Test durch. Während der Testphase wird die Maske kurz abgenommen. Danach wird sie sofort wieder richtig aufgesetzt.
- Nachdem der Test durchgeführt wurde, wird das nicht mehr zu verwendende Material in einem Müllbeutel entsorgt.
- Die Teststreifen werden auf dem „Testparkplatz” abgelegt.
- Die Lehrkraft wird die Testergebnisse einsehen.
Warum müssen trotzdem weiterhin die AHA+LA-Regeln beachtet werden?
Die Antigen-Selbsttests stellen einen Baustein zur Erhöhung der Sicherheit bei einer Rückkehr der Schulen zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen dar, können aber keinen absoluten Schutz bieten. Jeder Test stellt nur eine Momentaufnahme dar. Bei einem negativen Testergebnis kann mit einer gewissen Sicherheit die Infektiosität des Getesteten ausgeschlossen werden. Es kann aber dennoch sein, dass man sich in der Frühphase des Infektionsgeschehens befindet und kurze Zeit später ansteckend wird. Zudem ist es möglich, dass Unachtsamkeit bei der Testdurchführung fälschlich zu einem negativen Ergebnis geführt hat. Daher müssen die Basishygieneregeln, zu denen neben dem gebotenen Abstand auch der MNS gehört, in jedem Fall beibehalten werden. Sie haben sich als sehr wirksame Maßnahmen erwiesen, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen findet man hier:
- Alle Materialien der Schule finden Sie im Schulportal
- Elternschreiben des Hessischen Kultusministeriums
- Einwilligungserklärung mit Zustimmung zur Datenverarbeitung
- Schulschreiben des Hessischen Kultusministeriums
- Ablaufdiagramm, das eine Übersicht gibt
- Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu
- Testanleitung
- Online-Fortbildungen für Lehrkräfte
- FAQ-Seite der Unfallkasse Hessen
- Anleitung durch Lieferfirma