Aktuelle Termine

Unterrichtsbeginn ab 27.04.2020

Weitere Details

Das Hessische Kultusministerium hat heute, Mi, 22.04.2020, weitere Detailreglungen für den Unterrichtseinstige am Mo, 27.04.2020, veröffentlicht.

Q2

Für die Schülerinnen und Schüler des Kurshalbjahres Q2 werden die jeweiligen Leistungskurse und die Grundkurse in den Pflichtprüfungsfächern Deutsch und Mathematik ab Mo, 27.04.2020, unterrichtet, d.h. in den Leistungskursen fünfstündig, in den Grundkursen in den Fächern Deutsch und Mathematik vierstündig. Alle anderen Fächer werden nicht im Präsenzunterricht unterrichtet.

Die Unterrichtsformen werden den gegebenen schulorganisatorischen Voraussetzungen angepasst. Kurse werden in zeitlicher und räumlicher Hinsicht unterrichtet. Details müssen noch erarbeitet werden. Dabei kommen auch Phasen selbstständigen Arbeitens zur Anwendung.

Zur Erfüllung der Wochenstundenzahl von in der Regel 20 Stunden wird neben dem oben beschriebenen Unterricht in der Schule zur Vertiefung in den genannten Fächern auf Formen des selbstorganisierten Lernens (Kombination aus Unterricht an der Schule und eigenständigem Arbeiten zu Hause) zurückgegriffen. Dies erfolgt auf der Basis digitaler und analoger Lernmedien. Die Bereitstellung der Materialien und Rückmeldungen zu den Lernergebnissen liegen in der Verantwortung der Lehrkräfte. Die Lernergebnisse werden in geeigneter Weise in die Leistungsbewertung einbezogen.

Grundsätzlich soll die Unterrichtsplanung Schülerinnen und Schülern ausreichend Gelegenheit bieten, ausstehende Fragen zu klären und qualifizierte Rückmeldungen durch die Lehrkräfte zu erhalten, um den Lernprozess erfolgreich wieder aufnehmen zu können.

Mit Blick auf die Entwicklung der Sachlage und unter der Voraussetzung, dass sich die beschriebene Vorgehensweise bewährt, soll in einem nächsten Schritt ein sukzessiver Einbezug weiterer Fächer erfolgen.

Der Unterricht erfolgt in zahlenmäßig reduzierten Gruppen, sodass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße wird 15 Personen nicht überschreiten. Eine Teilung der Lerngruppen ist vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Lerngruppengröße eine praktikable Lösung.

Ein Stundenplan und die genaue Darstellung der Unterrichtsorganisation folgt noch. Aufgrund der heutigen Vorgaben muss neu geplant werden.

Die Bewertung der Leistungen im Kurshalbjahr Q2 wird nach § 9 Abs. 2 und 3 OAVO vorgenommen. Eine Leistungsbewertung am Ende eines Kurses ist auch aufgrund teilweise erbrachter Leistungen möglich. Bei Nichterbringung von Leistungen aus Gründen, welche die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden nicht zu vertreten haben, darf dies nicht zu deren Lasten gehen. Über eine Abweichung von der Anzahl der Leistungs-nachweise, die nach § 9 Abs. 6 OAVO vorgesehen sind, entscheidet die Schulleitung in Absprache mit den Fachkonferenzen.

 

Q4

Eine Wiederaufnahme des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler sowie die Studierenden des Kurshalbjahres Q4 ist nicht vorgesehen. Dies betrifft auch diejenigen Fächer, in denen noch Prüfungen im 4. und 5. Prüfungsfach (Grundkurs) abzulegen sind. Zur weiteren Prüfungsvorbereitung wird ein Austausch mit den jeweiligen Lehrkräften unter Verwendung moderner Kommunikationsmittel empfohlen.

Die noch ausstehenden Prüfungen für die Abiturientinnen und Abiturienten (wie z. B. schriftliche Nachtermine, Prüfungen im 4. und 5. Prüfungsfach, fachpraktische Prüfungen) werden analog zur Verfahrensweise und der Einhaltung der hygienischen Maßnahmen und Abstandsgebote im Haupttermin der schriftlichen Prüfungen vor Ort in den Schulen abgenommen.

Die Bewertung der Leistungen im Kurshalbjahr Q4 wird nach § 9 Abs. 2 und 3 OAVO vorgenommen. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Freistellung der Abiturientinnen und Abiturienten vom Unterricht ein Leistungsnachweis im Sinne von § 9 Abs. 3 Satz 4 OAVO noch nicht vorlag, wird auf der Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen eine Gesamtnote für die Q4 erteilt. Eine Leistungsbewertung am Ende eines Kurses ist auch aufgrund teilweise erbrachter Leistungen möglich. Bei Nichterbringung von Leistungen aus Gründen, welche die Schülerinnen und Schüler bzw. die Studierenden nicht zu vertreten haben, darf dies nicht zu deren Lasten gehen.

Die Regelungen gelten insbesondere auch für die mündlichen Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen, die grundsätzlich als Gruppenprüfungen durchzuführen sind und aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen im Kurshalbjahr Q4 nicht mehr stattfinden können.

Alle anderen Jahrgänge

Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsganges in der Sekundarstufe I erhalten im Rahmen der unterrichtsersetzenden Maßnahmen weitere pädagogische Angebote, die sie zu Hause bearbeiten.

 

Leistungsbewertung in allen Jahrgängen

Nach der Wiederaufnahme des Schulbetriebs durch Präsenzunterricht für einzelne Jahrgänge wird es die Aufgabe der Lehrkräfte sein, sich ein Bild von der Qualität der Bearbeitung der Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler während der Zeit der Schulschließung zu machen. Dies wird eine Grundlage für die dann notwendige Erhebung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler und der aus ihr abgeleiteten notwendigen weiteren Förderung des individuellen Lernprozesses sein.

Dabei sind die Lehrkräfte gehalten, ihren Schülerinnen und Schülern in angemessener Weise Rückmeldungen über deren Lernstand und den Lernfortschritt zu geben, sofern das im Rahmen unterrichtsersetzender Lernsituationen noch nicht umfassend geschehen konnte.

Ganztag

Das Ganztagsprofil einer Schule einschließlich Pakt für den Nachmittag kann auf unbestimmte Zeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht in dem vor der Pandemie gewohnten Umfang geleistet werden. Ab Montag, 27. April steht zunächst der schrittweise Wiederbeginn des Schul- und Unterrichtsbetriebs in den Abschlussjahrgängen der Schulen im Vordergrund einschließlich dem Jahrgang 4 der Grundschulen. Grundsätzlich folgt die Schrittigkeit bei der Wiederaufnahme von Ganztagsangeboten/Pakt für den Nachmittag der Schrittigkeit des Wiedereinstiegs in den Unterricht für die einzelnen Jahrgänge. Hierbei sind die für den Vormittag geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen genauso auch am Nachmittag unbedingt einzuhalten.

Der zeitliche Rahmen des Ganztags- und Betreuungsangebotes wird im Wesentlichen bestimmt durch die Bereitstellung bzw. Verfügbarkeit vorhandenen Personals nach vorrangiger Abdeckung des Unterrichts. Ein Essen am Mittag für die Kinder und Jugendlichen, die die Ganztagsangebote wahrnehmen, wird wie gewohnt durch den Schulträger sichergestellt. Dies gilt aber erst, wenn eine ausreichende Anzahl an Jahrgänge der Sekundarstufe I Präsenzunterricht hat, so dass sich der Betrieb der Mensa lohnt.

Wiedereinstieg in den Unterrichtsbetrieb

Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen erfolgen müssen. Dabei gilt die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen in einem ersten Schritt höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen.

Wiederaufnahme des Unterrichts

Vor der Wiederaufnahme des Unterrichtes werden alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über den Ablauf des ersten Schultages informiert. Diese Information enthält auch einen Hinweis auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen. Die Schülerinnen und Schüler können selbst zur Absicherung ihrer und der Gesundheit anderer beitragen, indem sie persönlich Verantwortung für eigene Vorsorgemaßnahmen übernehmen – z. B. durch die Einhaltung der gebotenen Distanz.

Erster Unterrichtstag

Am Tag der Wiederaufnahme werden alle Hygiene- und Abstandsregelungen nochmals intensiv mit allen Schülerinnen und Schülern besprochen. Auch Ängste und Sorgen der Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-Krise, Ängste im Hinblick auf ihre persönliche, aber auch familiäre und berufliche Zukunft werden aufgenommen. Hier wird Gelegenheit zum Austausch mit den Jugendlichen gegeben sein und geprüft werden,ob ggf. Unterstützung (Schulpsychologie/Schulsozialarbeit/UBUS etc.) angeboten wird.

Das komplette Schreiben des HKM kann hier eingesehen werden: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schreiben-fuer-gymnasien

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