Aktuelle Termine

Unterricht in der

Herkunftssprache

Für Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen in der Herkunftssprache der Jahrgangsstufen 5 bis 10 bietet das Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration auch Unterricht in der Herkunftssprache an.

Für wen ist der herkunftssprachliche Unterricht?
Für Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen in der Herkunftssprache der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Es ist ein Wahlunterricht und damit freiwillig.

Wo findet der Unterricht statt?
An zentralen Standorten. Diese finden Sie im Internet zum Downloaden unter:
Standorte des Unterrichts in der Herkunftssprache

Wann und wo muss ich mein Kind anmelden?
Für die gewünschte Sprache suchen Sie zuerst einen Standort in der Nähe der Schule Ihres Kindes.
Füllen Sie das Anmeldeformular (Anmeldung Seite 1 des Anmeldeformulars) aus und machen Sie eine Kopie. Ein Formular bekommt die Schule Ihres Kindes, das zweite Formular bekommt die Schule, wo der Unterricht stattfindet.
Die Anmeldefrist läuft vom 2. Mai bis 31. Oktober 2020; das Formular sollte aber idealerweise bis 31. August 2020 bei den Schulen eingereicht werden!

Wie fülle ich das Anmeldeformular richtig aus?
Unter „Eltern“ geben Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Straße, Hausnummer und Postleitzahl, Ihren Wohnort, Ihre Telefonnummer und freiwillig Ihre E-Mail-Adresse an.
Unter „Schüler/-in“ geben Sie den Namen und Vornamen Ihres Kindes, sein Geburtsdatum, die Schule, die es besucht, und die Klasse an. Sie kreuzen in der Auswahl Ihrer Sprache an. Sie nennen den Namen der von Ihnen gewählten Standort-Schule, an der der Unterricht stattfindet, und den Ort. Vergessen Sie bitte nicht, das Anmeldeformular mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen! Nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend.

Wie kann ich mein Kind abmelden?
Eine Abmeldung für das nächste Schuljahr ist nur schriftlich (formlos) zum Schuljahresende möglich. Die Schulleitung der Schule Ihres Kindes muss die Abmeldung unterschreiben und damit bestätigen.

Wie erfolgt die Leistungsbewertung?
Bei Kursen in Verantwortung eines Herkunftslandes (K= Konsulat) müssen Sie einen Antrag auf Zeugniseintrag stellen, damit der herkunftssprachliche Unterricht im Zeugnis vermerkt wird. Einen Vordruck dafür finden Sie hier: Antrag auf Zeugniseintrag
Es gibt einen Teilnahmevermerk im Schulzeugnis: teilgenommen (tg), mit Erfolg teilge-nommen (mEtg) oder mit gutem Erfolg teilgenommen (mgEtg). Noten werden nicht erteilt.

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